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Was bedeutet § 14a EnWG für die Inbetriebnahme deiner Wallbox?

Aktualisiert: 12. Feb.

Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Inbetriebnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß des Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Darunter fallen unter anderem auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Mit dem Paragraphen soll die Netzstabilität auch in Zukunft - wenn sich viele leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen wie auch Batteriespeicher oder Wärmepumpen in unserem Stromnetz befinden - sicher gestellt werden.

Mit der Regelung kann der Netzanschluss deiner Wallbox nicht mehr verweigert werden. Das führt dazu, dass du deine Ladestation schneller und einfacher in Betrieb nehmen kannst und außerdem von niedrigeren Netzentgelten profitierst. Im Gegenzug dazu musst du sicherstellen, dass deine Ladestation steuerbar ist, damit ihre Leistung bei einer zu hohen Netzauslastung kurzzeitig begrenzt werden kann.

Was das genau für deine Wallbox bedeutet und was du dabei beachten musst, erfährst du in diesem Artikel:



Im Rahmen der Energiewende werden in privaten Haushalten in den kommenden Jahren eine große Anzahl an Batteriespeicher, Wärmepumpen, Klimageräte wie auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge angeschlossen.


Die neuen Verbraucher sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden können. Die über 500 Stromnetzbetreiber (EVUs) in Deutschland müssen gleichzeitig eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sicherstellen und in die Lage versetzt werden, Überlastsituationen entgegenzuwirken.


Die Bundesnetzagentur hat daher im Jahr 2023 eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG geschaffen.


Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die Inbetriebnahme einer neuen privaten Wallbox gemäß der Grundlagen des § 14a EnWG. Bestehende Wallboxen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden, genießen Bestandsschutz und fallen nicht unter §14a EnWG.


Was bedeutet §14a EnWG für meine Wallbox?

Der §14a EnWG betrifft alle Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Maßgeblich für die kW Grenze ist die elektrische Anschlussleistung. Da jede Wallbox eine Mindestladeleistung von 4,2 kW (6 A pro Phase) hat, fallen alle privaten Ladestationen unter den §14a EnWG.


22 kW Wallbox Genehmigung entfällt

Der Netzbetreiber darf den Betrieb deiner Ladestation nicht ablehnen. Der bisherige Genehmigungsprozess von Wallboxen mit 22 kW Ladeleistung entfällt.


Stromnetzstabilisierung durch Steuerbarkeit

Da du den Anschluss deiner Wallbox nicht mehr durch den Netzbetreiber genehmigen lassen musst, erhält dieser im Gegenzug das Recht, die Ladeleistung deiner Ladestation bei der Gefahr einer Stromnetzüberlastung kurzzeitig anzupassen und zu reduzieren. Dieser Vorgang wird auch als "Dimmen" bezeichnet. Die Steuerung darf nur in Notfällen erfolgen, pro Tag maximal 2 Stunden lang andauern und muss vom Netzbetreiber transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch im Fall einer Drosselung werden jeder Ladestation vom Netzbetreiber mind. 4,1 kW / 6 A zur Verfügung gestellt.

Dein normaler Haushaltsbedarf ist davon nicht betroffen. Eine kompletter Abschaltung findet nicht statt.


Wie wird die "Dimmung" durch Netzbetreiber umgesetzt?

Bisweilen dokumentieren die meisten Netzbetreiber lediglich die Anforderungen, welche die Grundlagen für eine mögliche Steuerung schaffen. In der Regel besteht die Minimalanforderung hierbei aus dem zusätzlichen Verlegen eines Steuerkabels zur Wallbox. Intelligente (FNN)-Steuerboxen für private Haushalte sind aktuell bei so gut wie keinem Netzbetreiber im Einsatz.

Deine Elektrofachkraft sorgt beim Anschluss deiner Wallbox dafür, dass diese den geltenden Bestimmungen und Richtlinien des Netzbetreibers entsprechen. Wie die Steuerung technisch umgesetzt werden kann, liest du im nächsten Abschnitt.


Netzentgeltreduzierung

In Verbindung mit der Möglichkeit der Stromnetzstabilisierung werden Besitzer von Wallboxen zukünftig auch die Möglichkeit erhalten, von reduzierten Netzentgelten zu partizipieren.


Technische Umsetzung der Steuerung von Wallboxen

Für die technische Umsetzung der Steuerung der netzwirksamen Leistung deiner Wallbox hat der Netzbetreiber unterschiedliche Möglichkeiten. Hier kann der Einbau von Steuertechnik erforderlich sein. Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Steuerung mit unseren DaheimLader Wallboxen möglich ist. Alle DaheimLader sind §14a EnWG konform.

Rundsteuerempfänger für Wallbox §14a EnWG
Beispiel: Rundsteuerempfänger der Netze-BW

Nutzung Rundsteuerempfänger

Auf Basis bestehender Steuerungstechnik besteht bei den Netzbetreibern die Möglichkeit der Nutzung von Rundsteuerempfängern. Diese sind bereits seit vielen Jahrzehnten etabliert und könnten Wallboxen mit Steuersignalen dimmen.





Der DaheimLader Touch (Modell vor 2025) besitzt für eine Kommunikation mit dem Rundsteuerempfänger einen potentialfreien Kontakt. Der Anschluss des potentialfreien Kontaktes befindet sich links neben dem Anschluss des PE. Mit dem potentialfreien Kontakt kann eine Dimmung der Wallbox in 1-Ampere Schritten auf minimal 6A erfolgen.


potentialfreien Kontakt DaheimLader Touch Wallbox
potentialfreien Kontakt DaheimLader Touch (links neben PE)

Im DaheimLader Smart PRO und Touch PRO (neues Modell ab 2025) ist der potentialfreie Kontakt in der Dockingstation der Wallbox verbaut.


potentialfreier Kontakt DaheimLader Touch PRO
potentialfreier Kontakt (rechts) in Dockingstation des DaheimLader Smart PRO und Touch PRO

Netzunterbrechung – Reduzierung auf 1-phasigen Betrieb

Um eine Mindestladeleistung von 4,1 kW zu erzielen, könnte der Netztreiber eine Unterbrechung einzelner Stromphasen der Wallboxen einfordern: Die Stromversorgung des L2 und L3 werden unterbrochen, um auf einer Phase mit 16A weiter laden zu lassen (entspricht ebenso 4,1 kW Mindestladeleistung).


Der DaheimLader Touch und DaheimLader Smart schalten bei einer Stromunterbrechung mit dem „Abschalten“ der Phase 2 und Phase 3, sowie dem nachfolgenden Neustart nicht in einen Fehlermodus.


Um laufende Ladevorgänge nach einer Unterbrechung des Netzbetreibers automatisch fortsetzen zu können, muss die Wallbox im Plug-and-Charge Modus betrieben werden.


FNN-Steuerung

FNN-Steuerungsboxen werden in Verbindung mit der nächsten Generation an Stromzählern, den sogenannten Smart Meter Gateways zum Einsatz kommen. Mit diesen Steuerungsboxen besteht künftig die Option, mit dem Backend eines Netzbetreibers (EVU) „intelligenter“ zu kommunizieren und lokal in Interaktion mit Verbrauchern über offene Kommunikationsschnittstellen (potentialfreier Kontakt / Modbus / EEBus) zu interagieren. Aktuell ist mit dem verpflichtenden Rollout von Smart Meter Gateways, wie auch Steuerboxen ab dem Jahr 2028 zu rechnen.


Auf Basis der bestehenden Schnittstellen (v.a. ModBus TCP) des DaheimLader Touch (PRO) und Smart (PRO) werden wir eine Integration einzelner FNN-Steuerungen zur Verfügung stellen.


Gesetzliche Smart-Meter-Rollout-Planung
Gesetzliche Smart-Meter-Rollout-Planung


§14a EnWG auf einen Blick

  • Geltungsbereich: Alle privaten Ladesäulen ab 4,2 kW fallen unter §14a EnWG

  • Bestandsschutz: Wallboxen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, sind nicht betroffen

  • Genehmigung: 22 kW Wallboxen benötigen keine separate Genehmigung mehr

  • Stromnetzstabilisierung: Netzbetreiber dürfen Ladeleistung temporär reduzieren (max. 2 Stunden/Tag)

  • Mindestleistung: Auch bei Drosselung werden mind. 4,1 kW / 6 A bereitgestellt

  • Netzentgeltreduzierung: Mögliche finanzielle Vorteile für Wallbox-Besitzer

  • Technische Umsetzung:

    • Zusätzliches Steuerkabel zur Wallbox verlegen

    • Mögliche Optionen: Rundsteuerempfänger, Netzunterbrechung, FNN-Steuerung (zukünftig)


Fazit

Nach unserer Einschätzung werden in den kommenden 1-2 Jahren nur sehr wenige Netzbetreiber von Ihrem Recht einer möglichen Dimmung von Wallboxen Gebrauch machen und entsprechende Steuerungstechnik in Privathaushalten einfordern.


Wir rechnen damit, dass die Netzsteuerung in Verbindung mit dem Rollout der Smart-Meter Infrastruktur zunächst ab 2025 in Gewerbebetrieben mit intensiver Stromlast eingeführt werden wird und Privathaushalte ab 2028 mit den modernen Smart-Meter-Gateways versorgt werden.


Um heute, nach der Installation des DaheimLaders auf Änderungswünsche des Netzbetreibers eingehen zu können, empfehlen wir daher zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich ein zusätzliches Steuerungskabel zur Wallbox zu verlegen.

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