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Stephan Schwebe

Nun ist es amtlich - keine Neuauflage der KfW Wallbox Förderung für Wohnimmobilien


KfW Förderung 440 für Wallboxen DaheimLaden

Auf kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Thema "Neuer Masterplan Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" vom 17.05.2022 herrscht nun Klarheit: Es wird keine Neuauflage des KfW 440 Förderprogramms für Wallboxen geben.


Dieses Förderprogramm war im Jahr 2020/2021 für Wohnimmobilien bestimmt und förderte den Aufbau von privater Ladeinfrastruktur mit 900€. Die Mittel bei der KfW Bank waren hier zuletzt im Oktober 2021 erschöpft. Die bestehenden, nicht-genutzten Förderzusagen haben jedoch weiterhin Ihre Gültigkeit. Die letzten Förderanträge werden damit je nach Antragstellung bis Oktober 2022 laufen.


Im Detail findet sich in der Presseerklärung der Bundesregierung der folgende Wortlaut hinsichtlich der Fortführung wieder:


Anfrage: "Wird es eine Verlängerung bzw. Neuauflage der Förderprogramms für Wallboxen geben? Wenn ja, wie wird diese ausgestaltet sein, und ab wann wird sie verfügbar sein?Wenn nein, warum nicht?"


Antwort: "Eine Wiederauflage dieser Förderrichtlinie ist nicht geplant. Das Förderpro- gramm hatte eine starke Anschubwirkung für die Elektromobilität und hat dazu beigetragen, die Produkte und Dienstleistungen zu etablieren."



Das KfW Förderprogramm 441 für gewerbliche Ladestationen gilt weiterhin. Hier können nach wie vor Neuanträge gestellt werden.


Solltest du noch eine KfW Förderung 440 aus dem Jahr 2021 haben, so kannst du jede unserer Wallbox für diese verwenden. Alle unsere Wallboxen sind KfW förderfähig (sowohl für KfW 440/441).

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